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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlage
1.
Als Vertragsgrundlage gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden.

2.
Alle Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit, soweit nicht Barverkäufe vorliegen, unserer schriftlichen Bestätigung; in allen übrigen Fällen gilt an Stelle der Auftragsbestätigung die Rechnung als Vertragsgrundlage.

§ 2 Angebote / Preise
1.
Sämtliche Preisangebote gelten ab druckfähiger Datei (siehe §2 Abs. 5), sind  freibleibend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich erwähnt ist, als Nettopreis ab Werk zzgl. Versandkosten und zzgl. der jeweils geltenden MWSt. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 4 Wochen, vorbehaltlich gleichbleibender Selbstkosten für Material.

2.
Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese vor der Auftragsbestätigung eintreten oder soweit die Lieferung nach vier Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen hat, desgleichen wenn sich unsere Selbstkosten für Löhne und Material erhöhen.

3.
Bei offenkundigen Rechenfehlern in unseren Angeboten und Rechnungen, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behalten wir uns vor, die Differenzbeträge nachzufordern bzw. zu vergüten.

4.
Die in einem Angebot hinterlegten Gestaltungspreise (Layout, Satz und alle weiteren grafischen Arbeiten) sind geschätzte Zeitwerte und werden je Auftrag nach tatsächlichem zeitlichen Aufwand berechnet bzw. ausgewiesen.

5.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

6.
Alle unter §2 genannten Absätze bedürfen keines weiteren Angebots.

§ 3 Lieferung und Lieferzeit
1.
Den Versand übernehmen wir für den Käufer mit der gebotenen Sorgfalt, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2.
Der vorgesehene Liefertermin ist ein Richttermin. Abweichungen hiervon berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen. Wird eine Lieferzeit schriftlich vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung oder nach Zugang der Druckfreigabe bzw. der letzten Ausführungsanweisung, sofern der Käufer diese verlangt hat. Sie verlängert sich angemessen bei nachträglichen Änderungen des Auftrages oder wenn Hindernisse oder Betriebsstörungen auftreten, die außerhalb unserer Verantwortlichkeit liegen, wie alle Fälle des Arbeitskampfes, Unterbrechung der Energiezufuhr oder Verkehrsmittel sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt. Der Käufer ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu beanspruchen.

3.
Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

4.
Handelsübliche Liefermengendifferenzen bis zu +/- 10 % sind zulässig.

§ 4 Abnahme und Gefahrübergang
1.
Der Käufer ist verpflichtet, die fertiggestellte Ware unverzüglich, und soweit es sich um einen Abrufauftrag handelt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung abzunehmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit deren Absendung auf den Käufer über.

2.
Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns wahlweise die Rechte aus § 326 BGB oder das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Käufer nicht innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 ab oder ist ein Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen längere Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern.

§ 5 Zahlung
1.
Rechnungen, mit Ausnahme von Barverkäufen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2.
Die Zahlung durch Wechsel ist nur bei vorheriger Vereinbarung zulässig; ein Skontoabzug ist ausgeschlossen. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

3.
Bei größeren Aufträgen ist der Käufer zur Vorauszahlung in Höhe des auf der Vorderseite genannten Teilbetrages auf Verlangen verpflichtet.

4.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen; der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.
Befindet sich der Käufer in erheblichem Umfang in Zahlungsverzug oder werden Anhaltspunkte, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse hinweisen, bekannt, so steht uns das Recht zu, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen und noch anstehende Lieferungen auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder von den Verträgen zurückzutreten.

6.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegener dem Käufer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung sind wir nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Wir treten unsere Forderungen aus der Weiter­veräußerung hierdurch an den Käufer ab. Der Käufer nimmt die Abtretung hiermit an.

7.
Für die vom Käufer angelieferten Daten, Filme, Manuskripte, Rohmaterialien und sonstige Gegenstände steht uns gemäß § 369 HGB ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 6 Beanstandung, Gewährleistung, Haftungsausschluß
1.
Erkennbare Mängel oder Falschlieferungen hat der Käufer unverzüglich nach Abnahme der Ware, spätestens jedoch binnen 1 Woche, verborgene Mängel hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen 3 Monaten, schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als mangelfrei abgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Abnahme zu untersuchen; dies gilt auch bei Übersendung von Ausfallmustern.

2.
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Materialgewicht soweit sie in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben gelten als unverbindliche Richtlinie; Abweichungen aller Art insbesondere bezüglich Qualität, Stoffzusammensetzung, Gewicht, Reißfestigkeit, lassen sich je nach Fertigung nicht vermeiden und werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserem Ermessen verpflichtet, die Ware nachzubessern oder durch mangelfreie Ware zu ersetzen. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4.
Mögliche Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Verwendung der Ware entstehen könnten, sind ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

5.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Mängelrügen, nicht berechtigt, soweit es sich nicht um von uns schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

6.
Der Käufer ist selbst verantwortlich für die technische Eignung der Formulare (Stärke der Formulare, Durchschreibefähigkeit) in den von ihm verwendeten Geräten. Hinweise auf den Druckertyp entbindet ihn nicht davon.

§ 7 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

§ 8 Urheberrecht, Korrekturabsätze, Daten
1.
Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung an von uns hergestellten Skizzen, Entwürfen, Daten und Filmen bleibt vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Regelung bei uns. Durch uns hergestellte Filme, Klischees, Druckplatten und sonstige Vorrichtungen bleiben in unserem Eigentum. Die Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe unserer Entwürfe an Dritte ist nicht gestattet. Der Käufer hat die Herstellkosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster zu bezahlen, auch wenn ein Druckauftrag nicht zustande kommt.

2.
Der Käufer trägt die ausschließliche Verantwortung dafür, daß ihm das Recht der Vervielfältigung aller Druckvorlagen zusteht. Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithos oder Kopien von Kopiervorlagen an den Käufer zu liefern. Für fremde Druckunterlagen oder Manuskripte, die nicht binnen vier Wochen nach Erledigung des Auftrags schriftlich zurkgefordert sind, ernehmen wir keine Haftung.

3.
Korrekturabzüge sind vom Besteller zu prüfen und zu genehmigen. Der vom Besteller zum Druck freigegebene Korrekturabzug stellt das von der Fa. quickprint Fullservice für Print & Werbung GmbH zu erstellende Werk dar; Minderung oder Schadenersatz kann also vom Besteller auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn diese Fassung letztlich doch nicht seinen Wünschen entsprochen hat.

§ 9 Impressum
Das Impressum ist auf quickprint-Standardformularen Bestandteil des Erzeugnisses.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlußbestimmung
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist, soweit gesetzlich zulässig, Starnberg.

2.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

3.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.